Das Konzept richtet sich an Jungen ab zehn Jahre. Die Betreuung kann auch in abgesprochenen Fällen über das 18. Lebensjahr hinaus (Hilfe nach §41 SGB VIII) gestaltet werden.
Das schützende Dach der uns anvertrauten Kinder- und Jugendlichen bildet die Arbeit mit:
- fehlenden bzw. nichterlernten sozialen Kompetenzen
- Entwicklungseinschränkungen
- Emotionale, Soziale Beeinträchtigung
- Fehlender Körperwahrnehmung
- Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
- Verwahrlosungs-, Vernachlässigungserfahrungen
- familiäre Instabilität
- geringem Selbstwertgefühl/ Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
- fehlenden Zukunftsperspektiven
- Tierfreunden
- Interesse an Natur, Bauernhof & Erlebnis
diejenigen, die mitwirken wollen und sich am eigenen Hilfeprozess einbringen möchten
In begründeten Einzelfällen können auch Kinder und Jugendliche mit anderen Problematiken aufgenommen werden. Dies kann individuell besprochen werden.
Ausschlusskriterien bilden:
- Tierquäler
- Pyromanen
- pädophile Neigungen
- akute Drogen- Alkoholabhängigkeit mit fehlender Einsicht und Hilfebereitschaft
- extrem psychiatrische Problematiken (z.B. akute Suizidgefährdung)
- deutliche Fälle von Selbst- und Fremdgefährdung durch Gewalt aller Art
- schwere körperliche oder geistige Behinderung
- sexuelle Übergriffe auf Mitmenschen oder dem Tier
- körperliche Übergriffe auf Mitmenschen oder dem Tier
- hochgradige Allergien gegen Tierhaar, Heu & Stroh usw.
- fehlendes Mindestmaß an Mitwirkungsbereitschaft